Dentotar – Revidierter Tarif der SSO ab 01. Januar 2018 (gemäss Tarifvertrag SSO)
Generell verrechnen wir für die Behandlung bei unseren Zahnärzten und Dentalhygienikerinnen einen Taxpunktwert von CHF 1.10.
In folgenden Fällen kommt der Sozialversicherungstarif (SUVA-Tarif) mit einem Taxpunktwert von CHF 1.00 zur Anwendung:
- Unfälle gemäss UVG und KVG
- Behandlungen zu Lasten der Krankenkasse, gemäss Art. 31 KVG und Art. 17-19 KLV
- Behandlungen zu Lasten der IV
- Berechtigte für den Bezug von Ergänzungsleistungen gemäss Antrag mit Kostenschätzung
- Bezüger von Sozialhilfe bei der Stadt oder den Gemeinden gemäss Antrag mit Kostenschätzung
- Bei Betreuung durch das Sozialamt des Kantons, Rotes Kreuz, Pro Infirmis gemäss Antrag und Kostenschätzung
- Asylsuchende, vorläufig Aufgenommene, Flüchtlinge, Schutzbedürftige (N-/F-/B-/S-Ausweis) gemäss Antrag und Kostenschätzung
Wir bitten Sie, uns schon bei der ersten Konsultation zu orientieren, falls Sie sich auf Grund der aufgeführten Ausnahmen berechtigt fühlen, zum Sozialversicherungstarif behandelt zu werden.
Notfallbehandlungen sind bar zu bezahlen.
Wenn Sie die Verabredung nicht einhalten können, bitten wir Sie, uns 24 Stunden im Voraus zu benachrichtigen.
Versäumte Sitzungen werden verrechnet!
Bei umfangreichen Zahnsanierungen beraten wir Sie gerne über mögliche Behandlungsvarianten und erstellen Behandlungspläne mit Kostenvoranschlag. Vor Beginn der Behandlung verlangen wir auf Grund der erwarteten Kosten und dem Aufwand des Zahntechnikers eine Anzahlung.